Artikel 15 VO (EU) 2020/2015

Dokumentation der Fänge in der Fischerei auf pelagische Arten

Die im Rahmen der Ausnahme gemäß Artikel 8 freigesetzten Fischmengen und die Ergebnisse der Stichprobe gemäß Artikel 8 Absatz 5 werden in das Logbuch eingetragen.

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