Artikel 5 VO (EU) 2020/203

Mindesteignungskriterien für benannte Stellen

Die benannten Stellen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/520 müssen den in Anhang III dieser delegierten Verordnung vorgesehenen Mindestkriterien entsprechen.

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