ANHANG VO (EU) 2020/2080

Warenbeschreibung Einreihung (KN-Code) Begründung
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Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Der Salzgehalt liegt zwischen 10,65 GHT und 17,35 GHT. Je nach Höhe des Salzgehalts wird die Ware in verschiedene Qualitätskategorien für unterschiedliche Zwecke eingeteilt.

Bei der Herstellung werden frische Tomaten geschnitten, gesalzen und anschließend zur Trocknung der Sonne ausgesetzt. Das Salzen dient in erster Linie der Würzung und zur Kategorisierung für die Qualitätsklassen. Als Nebeneffekt beschleunigt das Salzen das Trocknen und macht das Produkt haltbar.

Die Ware ist in Vakuumverpackungen unterschiedlicher Größe in Kartons aufgemacht, die bei einer Temperatur von weniger als 5 °C gelagert werden.

20021090

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2002, 200210 und 20021090.

Zu Position 0711 gehören Gemüse, die nur behandelt wurden, um sie während des Transports oder der Lagerung vor dem Verzehr vorläufig zu konservieren, sofern sie in dem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind. Da die fragliche Ware zum unmittelbaren Genuss geeignet ist, ist eine Einreihung in die Position 0711 ausgeschlossen (gem. den HS-Erläuterungen zu Position 0711).

Zu Position 0712 gehören getrocknete Gemüse, die nicht weiter zubereitet wurden.

In Kapitel 7 ist das Salzen nicht vorgesehen. Es wird als weitere Zubereitung betrachtet, da Trocknungsverfahren nicht zwingend den Zusatz von Salz erfordern. Folglich ist eine Einreihung in Position 0712 ausgeschlossen (gem. den HS-Erläuterungen zu Position 2002, Abs. 1).

Die Ware ist daher als Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, in den KN-Code 20021090 einzureihen.

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