Artikel 3 VO (EU) 2020/2085

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 gilt ab dem 1. Januar 2021.

Artikel 1 Nummern 1, 4 bis 10 und 12 gilt jedoch erst ab dem 1. Januar 2022.

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