Artikel 5 VO (EU) 2020/2094
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung findet auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich keine Anwendung.
(2) Wird in dieser Verordnung auf die Mitgliedstaaten verwiesen, so schließt dies das Vereinigte Königreich nicht ein.
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