ANHANG II VO (EU) 2020/2101

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Teil A wird Eintrag 236 zu Kieselgur (Diatomeenerde) gestrichen.
2.
In Teil B wird folgender Eintrag angefügt:

Nummer Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen
143

Kieselgur (Diatomeenerde)

CAS-Nr. 61790-53-2

CIPAC-Nr. 647

IUPAC-Bezeichnung für Kieselgur nicht vorhanden

Synonyme:

Diatomeenerde,

Diatomit

1000 g/kg

Mindestgehalt an amorpher Kieselsäure: 800 g/kg

Die folgende Verunreinigung ist toxikologisch bedenklich und darf den nachstehend genannten Wert im technischen Material nicht überschreiten:

Kristalline Kieselsäure mit Partikelgröße unter 10 μm — höchstens 1 g/kg

1. Februar 2021 31. Januar 2036

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Berichts im Hinblick auf die Erneuerung der Genehmigung von Kieselgur (Diatomeenerde) und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen.

Die Mitgliedstaaten müssen besonders auf den Schutz der Anwender achten, indem sie sicherstellen, dass die Anwendungsbedingungen die Verwendung einer angemessenen persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutzausrüstung sowie gegebenenfalls andere Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen.

Nur die Anwendung im Innenbereich ist zulässig. Die Mitgliedstaaten bewerten jede Erweiterung des Verwendungsmusters über die Anwendung in geschlossenen Lagerumgebungen hinaus, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Anwendungserweiterungen den Vorschriften gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und den einheitlichen Grundsätzen der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 entsprechen. Die Anwendungsbedingungen müssen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind dem Bericht im Hinblick auf die Erneuerung zu entnehmen.

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