Artikel 1 VO (EU) 2020/2118
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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