Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/2159

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2020

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Gerassimos Thomas

Generaldirektor

Generaldirektion Steuern und Zollunion

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