Artikel 1 VO (EU) 2020/2161

Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 eingeleitet, um festzustellen, ob durch Einfuhren von Folien und dünnen Bändern, aus Aluminium, mit einer Dicke von 0,007 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,021 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, auch geprägt, in Rollen mit einem Stückgewicht von 10 kg oder weniger, die derzeit unter den KN-Codes ex76071111 und ex76071910 eingereiht werden, mit Versand aus Thailand, ob als Ursprungserzeugnisse Thailands angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7607111111 und 7607191011), die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/915 eingeführten Maßnahmen umgangen werden.

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