Artikel 8 VO (EU) 2020/2222

Inkrafttreten und Anwendung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.

(3) Die Geltung dieser Verordnung endet am 31. März 2022.

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