Artikel 12 VO (EU) 2020/2235

Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Fleischerzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich ausgelassener tierischer Fette und Grieben, Fleischextrakte, bearbeiteter Mägen, Blasen und Därme, ausgenommen Tierdarmhüllen

Die Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii, die für den Eingang in die Union von Fleischerzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich ausgelassener tierischer Fette und Grieben, Fleischextrakte, bearbeiteter Mägen, Blasen und Därme, ausgenommen Tierdarmhüllen, zu verwenden sind, müssen je nach Tierart und Kategorien betroffener Erzeugnisse einem der folgenden Muster entsprechen:

a)
MPNT, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 25 für Fleischerzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich ausgelassener tierischer Fette und Grieben, Fleischextrakte sowie bearbeiteter Mägen, Blasen, Därme, ausgenommen Tierdarmhüllen, für die eine spezifische Behandlung zur Risikominderung nicht vorgeschrieben ist;
b)
MPST, erstellt nach dem Muster in Anhang III Kapitel 26 für Fleischerzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich ausgelassener tierischer Fette und Grieben, Fleischextrakte sowie bearbeiteter Mägen, Blasen und Därme, ausgenommen Tierdarmhüllen, für die eine spezifische Behandlung zur Risikominderung vorgeschrieben ist.

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