ANHANG VO (EU) 2020/228

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe i) Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen
2a127 Erythrosin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Erythrosin wird als Stoff mit Natriumsalz als Hauptbestandteil beschrieben.

Fest

Hunde

Katzen

16

13

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
11.3.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs als Natriumsalz:

Erythrosin besteht im Wesentlichen aus Dinatrium-2-(2,4,5,7-tetraiod-3-oxid-6-oxoxanthen-9-yl)benzoatmonohydrat und sonstigen Farbstoffen sowie Wasser, Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen.

Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.

Chemische Formel: C20H6I4Na2O5·H2O

CAS-Nr.: 16423-68-0

Feste Form hergestellt durch chemische Synthese

Reinheitskriterien

Farbstoffe insgesamt, berechnet als wasserfreies Natriumsalz ≥ 87 % (bei der Prüfung)

Anorganische Iodide ≤ 0,1 % (berechnet als Natriumiodid)

Wasserunlösliche Bestandteile ≤ 0,2 %

Nebenfarbstoffe (außer Fluorescein) ≤ 4,0 %

Fluorescein ≤ 20 mg/kg

Andere organische Verbindungen als Farbstoffe:

Tri-iodresorcin ≤ 0,2 %

2-(2,4-Dihydroxy-3,5-diiodbenzoyl)-benzoesäure ≤ 0,2 %

Aus einer pH-Lösung von 7 bis 8 durch Ether extrahierbare Bestandteile ≤ 0,2 %

Analysemethode (1):

Zur Quantifizierung von Erythrosin im Futtermittelzusatzstoff:

Spektrophotometrie bei 526 nm (Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission, mit Bezug auf FAO JECFA monographs n. 1 (Vol. 4))

Zur Quantifizierung von Erythrosin im Futtermittel:

Hochleistungsflüssigchromatografie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS)

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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