Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/259

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Februar 2020

Für die Kommission,

im Namen der Präsidentin,

Generaldirektor m. d. W. d. G. b.

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion

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