Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/259
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 25. Februar 2020
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor m. d. W. d. G. b.
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.