Präambel VO (EU) 2020/267

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006(1), insbesondere auf Artikel 105 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Fangquote für Atlantischen Lachs in den Unionsgewässern der Unterdivisionen 22-31 (SAL/3BCD-F) wurde Polen für das Jahr 2017 mit der Verordnung (EU) 2016/1903 des Rates(2) zugeteilt.
(2)
Nach dem Quotentausch zwischen Polen und Lettland gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(3) und der Inanspruchnahme der jahresübergreifenden Flexibilität gemäß Artikel 15 Absatz 9 der genannten Verordnung durch Polen wurde die polnische Lachsfangquote für 2017 von ursprünglich 6030 auf 13693 Stück erhöht.
(3)
Bei Kontrollbesuchen in Polen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 im Jahr 2018 stellte die Kommission Falschangaben und fehlende Fangdaten fest, woraus hervorging, dass die polnische Quote für Atlantischen Lachs im Jahr 2017 in den Unionsgewässern der Unterdivisionen 22-31 um 2246 Stück überschritten wurde. Die Unstimmigkeiten bei der Berichterstattung über die Fangzusammensetzung und in Bezug auf den Umfang der Überfischung wurden durch mehrere Prüf- und Kontrollbesuche in Polen in den Jahren 2018 und 2019 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 bestätigt. Diese Prüfberichte wurden Polen ordnungsgemäß übermittelt und mit den polnischen Behörden erörtert.
(4)
Nach dem Verfahren gemäß Artikel 105 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 nahm die Kommission mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 Konsultationen mit Polen zu den überfischten Mengen und den vorzunehmenden Abzügen auf. Die polnischen Behörden bestätigten den Eingang dieses Schreibens am 11. Oktober 2019.
(5)
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 räumte Polen ein, dass es seine Lachsquote im Jahr 2017 um 2246 Stück überschritten hat, und schlug vor, die Menge von seiner Quote für 2019 abzuziehen. Nach dem Quotentausch reicht die polnische Quote für Atlantischen Lachs im Jahr 2019 aus, um diesen Abzug zusätzlich zu dem Abzug wegen Überfischung im Jahr 2018(4) vorzunehmen.
(6)
Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 ist ein Multiplikationsfaktor von 1,00 anzuwenden, wenn wie im vorliegenden Fall der Umfang der Überschreitung im Vergleich zu den zulässigen Anlandungen bis zu 100 Tonnen betrug.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)

Verordnung (EU) 2016/1903 des Rates vom 28. Oktober 2016 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2017 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/72 (ABl. L 295 vom 29.10.2016, S. 1).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

(4)

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2095 der Kommission vom 29. November 2019 zur Kürzung der Polen im Jahr 2019 zur Verfügung stehenden Fangquote für Atlantischen Lachs aufgrund von Überfischung im Jahr 2018 (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 105).

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