ANHANG VO (EU) 2020/268
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 200-202 Sorbinsäure — Kaliumsorbat” , „E 210 Benzoesäure” , „E 211 Natriumbenzoat” und „E 212 Kaliumbenzoat” folgender Eintrag eingefügt:
E 200 | Sorbinsäure | 2500 mg/kg in der Zubereitung | Flüssige Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden |
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