ANHANG VO (EU) 2020/268

In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 200-202 Sorbinsäure — Kaliumsorbat” , „E 210 Benzoesäure” , „E 211 Natriumbenzoat” und „E 212 Kaliumbenzoat” folgender Eintrag eingefügt:

E 200 Sorbinsäure 2500 mg/kg in der Zubereitung Flüssige Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden

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