Artikel 1 VO (EU) 2020/278
Für die Angebote, die im Rahmen des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1882 eröffneten Ausschreibungsverfahrens innerhalb des am 25. Februar 2020 abgelaufenen Teilzeitraums eingereicht wurden, wird der Beihilfehöchstbetrag für die Lagerhaltung von Olivenöl festgesetzt auf
- a)
- 0,83 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl extra;
- b)
- 0,83 EUR pro Tag und Tonne natives Olivenöl;
- c)
- 0,83 EUR pro Tag und Tonne Lampantöl.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.