Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/288
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. Februar 2020
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Generaldirektor m. d. W. d. G. b.
Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion
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