Artikel 5 VO (EU) 2020/3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Artikel 3 allerdings gilt bis zum 31. Dezember 2020.

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