ANHANG VO (EU) 2020/376

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Formel, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe. i) Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen
2a160b Norbixin (Annatto F)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Flüssige Zubereitung von Annatto F mit 2,3-2,7 % Kaliumsalz des Norbixins

Charakterisierung des Wirkstoffs:

Alkalisch verarbeitetes Norbixin, mit Säure gefällt (Annatto F) wird als Kaliumsalz des Norbixins (Dikalium-6,6’-diapo-.psi.,.psi.-carotindioat) beschrieben.

Es handelt sich um ein Carotinoidderivat, das durch Entfernen der äußeren Hülle der Samen des Annatostrauchs (Bixa orellana L.) und weitere chemische Bearbeitung hergestellt wird.

fest

Chemische Formel: C24H26K2O4

CAS-Nummer: 33261-80-2

Analysemethode (1):

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Kalium des Norbixins im Futtermittelzusatzstoff:

Spektrofotometrie bei 482 nm (JECFA-Monografie zu Annatto-Extrakten (alkalisch bearbeitetes Norbixin, mit Säure gefällt))

Zur Bestimmung des Gesamtgehalts an Kalium des Norbixins in Futtermitteln:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit Diodenarray-Detektion (RP-HPLC-DAD)

Katzen

Hunde

13

16

1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Anwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
26.3.2030

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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