ANHANG VO (EU) 2020/378

Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Formel, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge.
3c382 L-Leucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Pulver mit einem L-Leucin-Gehalt von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 1,5 %

Alle Tierarten
1.
L-Leucin darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff kann auch in Tränkwasser verwendet werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen, die Stabilität bei Wärmebehandlung und die Stabilität in Tränkwasser anzugeben.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischung operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um mögliche Risiken durch Einatmen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischung mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
5.
Der Endotoxingehalt des Zusatzstoffs und sein Staubbildungspotenzial müssen eine Endotoxin-Exposition von höchstens 1600 IE Endotoxinen/m3 Luft (2) gewährleisten.
6.
Obligatorischer Hinweis: „Bei der Supplementierung mit L-Leucin, insbesondere über das Tränkwasser, sind alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren zu berücksichtigen, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
26.3.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Leucin, gewonnen durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE BP-02351

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nr.: 61-90-5

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von L-Leucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-leucine monohydrochloride monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Bestimmung des Gehalts von L-Leucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FD).

Zur Bestimmung des Gehalts von L-Leucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission

Zur Bestimmung des Gehalts von Leucin in Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission

Zur Bestimmung des Gehalts von Leucin in Wasser:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
3c382 L-Leucin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Pulver mit einem L-Leucin-Gehalt von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz) und einem Wassergehalt von höchstens 1,5 %

Alle Tierarten
1.
L-Leucin darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
3.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
4.
Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist folgender Hinweis anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg/kg” .

5.
Auf dem Etikett von Vormischungen sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 25 mg/kg“.
6.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischung operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um mögliche Risiken durch Einatmen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischung mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
7.
Der Endotoxingehalt des Zusatzstoffs und sein Staubbildungspotenzial müssen eine Endotoxin-Exposition von höchstens 1600 IE Endotoxinen/m3 Luft(2) gewährleisten.
26.3.2030

Charakterisierung des Wirkstoffs:

L-Leucin, gewonnen durch Fermentierung mit Escherichia coli NITE BP-02351

Chemische Formel: C6H13NO2

CAS-Nr.: 61-90-5

FLAVIS-Nr.: 17.012

Analysemethode (1):

Zur Bestimmung von L-Leucin im Futtermittelzusatzstoff:

„L-leucine monohydrochloride monograph” (Food Chemical Codex).

Zur Bestimmung des Gehalts von L-Leucin im Futtermittelzusatzstoff:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FD).

Zur Bestimmung des Gehalts von L-Leucin in Vormischungen:

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder

Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS) — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

(2)

Die Exposition wurde auf der Grundlage des Endotoxingehalts und des Staubbildungspotenzials des Zusatzstoffs gemäß der von der EFSA angewandten Methode berechnet (EFSA Journal 2019; 17(5):5689); Analysemethode: Europäisches Arzneibuch 2.6.14 (bakterielle Endotoxine).

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