Anlage D VO (EU) 2020/387

Referenzwagen für Lokomotiven mit automatischer Mittelpufferkupplung, die an der Kupplung eine Zugkraft von mehr als 300 kN ausüben

Für Kollisionen zwischen einem Triebzug und einem Wagen, die beide mit Hochlastkupplungen ausgerüstet sind, ist der Wagen durch eine Masse von 80 t mit nur einem Translationsfreiheitsgrad in der x-Richtung darzustellen. Die Geometrie der Wagenschnittstelle ist in Abbildung D.1. dargestellt. Die Geometrie von Stirnwand und Kupplungskopf wird als starr vorausgesetzt. Das Fahrzeug muss mit einer Mittelkupplung mit einem Hub von 110 mm und einem Kraft-Weg-Verlauf wie in Abbildung D.2 dargestellt ausgerüstet sein. Die Energieaufnahmefähigkeit der Wagenkupplung beträgt 77 kJ.

Die Geometrie des Kupplungskopfes und die Höhe über Schienenoberkante müssen mit den entsprechenden Maßen des auffahrenden Triebzugs übereinstimmen. Der Längsabstand zwischen der Kupplungsebene und der Stirnwand des Wagens muss 645 mm betragen. Zur Vereinfachung ist es zulässig, die Kupplungsköpfe unter Verwendung der Geometrie und der Höhe gemäß Abbildung D.1 zu modellieren.

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