Artikel 5 VO (EU) 2020/473

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 18. Januar 2022, mit Ausnahme von Artikel 3 Absätze 1und 4, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.

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