ANHANG 3 VO (EU) 2020/474
Uneingeschränkter Zugang zu den Daten in der EHDB und deren Verarbeitung
- 1.
-
Der uneingeschränkte Zugang zu den Daten in der EHDB und deren Verarbeitung wird wie folgt validiert:
- a)
- Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Nutzerkontos in der EHDB, das den uneingeschränkten Zugang zu den Daten und deren Verarbeitung ermöglicht;
- b)
- Validierung durch eine zentrale Anlaufstelle für die EHDB;
- c)
- Aktivierung des Kontos.
- 2.
- Die Kommission kann das Konto deaktivieren, wenn der Nutzer die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllt.
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