ANHANG VO (EU) 2020/516
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Ein leeres Rohr aus einer Zirconiumlegierung, das an beiden Enden geöffnet ist, mit einer Länge von etwa 4 m und einem Gewicht von etwa 0,5 kg. Das Rohr ist dafür ausgelegt, dass es mit Kernbrennstoff gefüllt, geschweißt, montiert und versiegelt und so als Behälter für Urantabletten in einem Brennelement verwendet wird. |
81099000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen 3, 5 und 6 zu Abschnitt XV sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8109 und 81099000. Aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8109, zu der Waren aus Zirconiumlegierungen gehören, die z. B. zur Herstellung von Umhüllungen für Kernbrennstoffkartuschen oder von Metallkonstruktionen für Kernanlagen verwendet werden (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 8109). Das Rohr muss noch verschiedene Prozesse durchlaufen, bevor es zu bestimmten identifizierbaren Waren verarbeitet wird. Daher sind die objektiven Merkmale der Ware bei ihrer Gestellung nicht diejenigen von Brennelementen (Kartuschen) für Kernreaktoren der Position 8401. Folglich ist eine Einreihung als nicht bestrahlte Brennelemente (Kartuschen) für Kernreaktoren in die Position 8401 ausgeschlossen. Die Ware ist daher in den KN-Code 81099000 unter andere Waren aus Zirconium einzureihen. |
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