Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/561

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 23. April 2020.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

D.M. Sassoli

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. Grlić Radman

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