Präambel VO (EU) 2020/562
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008(1), insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
- (2)
- Gemäß Artikel 4i der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV jener Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.
- (3)
- Zu einem Listeneintrag sind aktualisierte Informationen eingegangen.
- (4)
- Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.
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