Artikel 1 VO (EU) 2020/578

Artikel 2 der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen Parlaments und des Rates erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Ein Wertzoll von 0,012 % wird zusätzlich zu dem nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) geltenden Zoll auf die Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind.

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.

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