Artikel 1 VO (EU) 2020/578
Artikel 2 der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen Parlaments und des Rates erhält folgende Fassung:
Artikel 2Ein Wertzoll von 0,012 % wird zusätzlich zu dem nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) geltenden Zoll auf die Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind.
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.