ANHANG VO (EU) 2020/578
ANHANG I
Die dem zusätzlichen Einfuhrzoll unterliegenden Waren sind durch ihre achtstelligen KN-Codes bezeichnet. Die Beschreibung der unter diesen KN-Codes eingereihten Waren ist Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1) zu entnehmen.
07104000
ex90031900 „Fassungen aus unedlen Metallen”
87051000
62046231
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.