Artikel 1 VO (EU) 2020/605

Änderungen

Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) wird wie folgt geändert:

1.
Anhang I mit der Überschrift „Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” wird entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
2.
Anhang II mit der Überschrift „Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” wird entsprechend dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
3.
Anhang IV mit der Überschrift „FINREP-Datenpunkte” bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen GAAP erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
4.
Anhang V mit der Überschrift „FINREP-Datenpunkte” gemäß den nationalen Rechnungslegungsrahmen erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.

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