Artikel 1 VO (EU) 2020/605
Änderungen
Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang I mit der Überschrift „Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” wird entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
- 2.
- Anhang II mit der Überschrift „Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen” wird entsprechend dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
- 3.
- Anhang IV mit der Überschrift „FINREP-Datenpunkte” bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen GAAP erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
- 4.
- Anhang V mit der Überschrift „FINREP-Datenpunkte” gemäß den nationalen Rechnungslegungsrahmen erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.
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