Artikel 4 VO (EU) 2020/617
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juni 2020.
Artikel 3 gilt dagegen ab dem 1. Juni 2021.
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