ANHANG VO (EU) 2020/622
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Eine rechteckige Frontplatte eines Autoradios, das „Bedienfeld” , mit mehreren Tasten zur Aktivierung verschiedener Funktionen des Radios. Sie besteht aus Kunststoff. Auf den Tasten/Schaltern befinden sich durch Laser eingravierte Aufschriften. Die Ware wird ohne elektrische oder elektronische Bestandteile gestellt. (Siehe Abbildungen)(*) |
85299092 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8529, 852990 und 85299092. Die Ware hat eine unmittelbare Funktion bei der Verwendung des Autoradios. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für seinen Betrieb, der die Aktivierung der Kontakte und damit den Zugang zu verschiedenen Funktionen des Radios ermöglicht. Ihr Aufbau und ihre Funktionsweise schließen jede andere Verwendung als die eines Bestandteils eines Autoradios aus (siehe Urteil des Gerichtshofs vom 15. Februar 2007, RUMA GmbH/Oberfinanzdirektion Nürnberg, C-183/06, ECLI:EU:C:2007:110). Sie ist somit als Teil des Radios anzusehen. Die Ware ist daher in die Position 8529 als andere Teile für Geräte der Position 8527 einzureihen. Eine Einreihung in den KN-Code 85299049 ist ausgeschlossen, da es sich bei der Ware nicht um ein „Möbel oder Gehäuse” im Sinne der Position 8529 handelt, sondern lediglich um die Frontplatte eines Autoradios (siehe auch die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu den Unterpositionen 85299041 und 85299049, dritter Absatz). Die Ware ist daher in den KN-Code 85299092 als andere Teile für Geräte der Position 8527 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen nur zur Information.
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