ANHANG IIa VO (EU) 2020/625

Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, die einer Aussetzung des Eingangs in die Union gemäß Artikel 11a unterliegen

Lebensmittel bzw. Futtermittel (vorgesehener Verwendungszweck) KN-Code (1) TARIC-Unterposition Ursprungsland Gefahr

Lebensmittel, die Betelblätter ( „Piper betle” ) enthalten oder aus ihnen bestehen

(Lebensmittel)

14049000 (2)

Bangladesch (BD) (3) Salmonellen

Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen

(Lebensmittel)

07133500

07133900

07139000

Nigeria (NG) Pestizidrückstände

Fußnote(n):

(1)

Sind nur bestimmte Erzeugnisse mit demselben KN-Code Kontrollen zu unterziehen, so wird der KN-Code mit dem Zusatz „ex” wiedergegeben.

(2)

Lebensmittel, die Betelblätter ( „Piper betle” ) enthalten oder aus ihnen bestehen, darunter auch — aber nicht nur — die unter dem KN-Code 14049000 angemeldeten Waren.

(3)

Ursprungsland und/oder Versandland.

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