ANHANG IIa VO (EU) 2020/625
Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, die einer Aussetzung des Eingangs in die Union gemäß Artikel 11a unterliegen
Lebensmittel bzw. Futtermittel (vorgesehener Verwendungszweck) | KN-Code (1) | TARIC-Unterposition | Ursprungsland | Gefahr |
---|---|---|---|---|
(Lebensmittel) |
|
Bangladesch (BD) (3) | Salmonellen | |
(Lebensmittel) |
|
Nigeria (NG) | Pestizidrückstände |
Fußnote(n):
- (1)
Sind nur bestimmte Erzeugnisse mit demselben KN-Code Kontrollen zu unterziehen, so wird der KN-Code mit dem Zusatz „ex” wiedergegeben.
- (2)
Lebensmittel, die Betelblätter ( „Piper betle” ) enthalten oder aus ihnen bestehen, darunter auch — aber nicht nur — die unter dem KN-Code 14049000 angemeldeten Waren.
- (3)
Ursprungsland und/oder Versandland.
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