Artikel 15 VO (EU) 2020/740

Bewertung und Bericht

Die Kommission führt eine Evaluierung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 1. Juni 2025 einen Bericht vor.

In diesem Bericht bewertet sie, inwiefern Endnutzer durch diese Verordnung und die in ihrem Rahmen erlassenen delegierten Rechtsakte erfolgreich dazu veranlasst wurden, sich für leistungsfähigere Reifen zu entscheiden, wobei sie auch deren Auswirkungen dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte auf Unternehmen, Kraftstoffverbrauch, Sicherheit, Treibhausgasemissionen, Verbraucherbewusstsein und Marktüberwachungstätigkeiten berücksichtigt. Zudem bewertet sie in diesem Bericht Kosten und Nutzen der obligatorischen Überprüfung der in der Reifenkennzeichnung bereitgestellten Angaben durch unabhängige Dritte und berücksichtigt dabei die Erfahrungen, die in Bezug auf den in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 vorgesehenen breiter angelegten Rahmen gewonnen wurden.

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