Artikel 17 VO (EU) 2020/740

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 wird mit Wirkung zum 1. Mai 2021 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang VIII dieser Verordnung zu lesen.

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