ANHANG III VO (EU) 2020/740

PRODUKTDATENBLATT

Die Informationen des Produktdatenblatts von Reifen müssen in der Produktbroschüre oder sonstigen mit dem Reifen bereitgestellten Unterlagen enthalten sein und Folgendes umfassen:

a)
Handelsname oder Handelsmarke des Lieferanten oder des Herstellers, falls dieser oder diese nicht der- oder dieselbe ist wie des Lieferanten;
b)
Reifentypkennung;
c)
Bezeichnung der Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Symbol der Geschwindigkeitskategorie, wie in der UNECE-Regelung Nr. 30 oder der UNECE-Regelung Nr. 54 für Reifen der Klassen C1, C2 bzw. C3 angegeben;
d)
Kraftstoffeffizienzklasse des Reifens gemäß Anhang I;
e)
Nasshaftungsklasse des Reifens gemäß Anhang I;
f)
Klasse des externen Rollgeräuschs und Wert in Dezibel gemäß Anhang I;
g)
Angabe, ob es sich um einen für die Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen geeigneten Reifen handelt;
h)
Angabe, ob es sich um einen Eisreifen handelt;
i)
Herstellungsbeginn des Reifentyps (zweistellige Angaben für Woche und Jahr);
j)
Herstellungsende des Reifentyps, sobald bekannt (zweistellige Angaben für Woche und Jahr).

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