ANHANG III VO (EU) 2020/740
PRODUKTDATENBLATT
Die Informationen des Produktdatenblatts von Reifen müssen in der Produktbroschüre oder sonstigen mit dem Reifen bereitgestellten Unterlagen enthalten sein und Folgendes umfassen:
- a)
- Handelsname oder Handelsmarke des Lieferanten oder des Herstellers, falls dieser oder diese nicht der- oder dieselbe ist wie des Lieferanten;
- b)
- Reifentypkennung;
- c)
- Bezeichnung der Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Symbol der Geschwindigkeitskategorie, wie in der UNECE-Regelung Nr. 30 oder der UNECE-Regelung Nr. 54 für Reifen der Klassen C1, C2 bzw. C3 angegeben;
- d)
- Kraftstoffeffizienzklasse des Reifens gemäß Anhang I;
- e)
- Nasshaftungsklasse des Reifens gemäß Anhang I;
- f)
- Klasse des externen Rollgeräuschs und Wert in Dezibel gemäß Anhang I;
- g)
- Angabe, ob es sich um einen für die Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen geeigneten Reifen handelt;
- h)
- Angabe, ob es sich um einen Eisreifen handelt;
- i)
- Herstellungsbeginn des Reifentyps (zweistellige Angaben für Woche und Jahr);
- j)
- Herstellungsende des Reifentyps, sobald bekannt (zweistellige Angaben für Woche und Jahr).
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