ANHANG VII VO (EU) 2020/740

INFORMATIONEN, DIE VOM LIEFERANTEN IN DIE PRODUKTDATENBANK EINZUGEBEN SIND

1.
Informationen, die in den öffentlich zugänglichen Teil der Produktdatenbank einzugeben sind:

a)
Handelsname oder Handelsmarke, Anschrift, Kontaktdaten und sonstige Angaben zur rechtlichen Identifizierung des Lieferanten;
b)
Reifentypkennung;
c)
Reifenkennzeichnung in elektronischem Format;
d)
Klasse(n) und andere Parameter der Reifenkennzeichnung; und
e)
Parameter des Produktdatenblatts in elektronischem Format.

2.
Informationen, die in den Konformitätsteil der Produktdatenbank einzugeben sind:

a)
Reifentypkennung aller gleichwertigen Reifentypen, die bereits in Verkehr gebracht wurden;
b)
eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Reifentyps einschließlich seiner Abmessungen, Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie;
c)
Protokolle der Prüfung, Einstufung und Messung von in Anhang I angegebenen Reifenparametern;
d)
besondere Vorkehrungen, die gegebenenfalls bei Montage, Installation, Wartung oder Test des Reifentyps zu treffen sind;
e)
gegebenenfalls die gemessenen technischen Parameter des Reifentyps und
f)
die mit den gemessenen technischen Parametern durchgeführten Berechnungen.

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