ANHANG VII VO (EU) 2020/740
INFORMATIONEN, DIE VOM LIEFERANTEN IN DIE PRODUKTDATENBANK EINZUGEBEN SIND
- 1.
-
Informationen, die in den öffentlich zugänglichen Teil der Produktdatenbank einzugeben sind:
- a)
- Handelsname oder Handelsmarke, Anschrift, Kontaktdaten und sonstige Angaben zur rechtlichen Identifizierung des Lieferanten;
- b)
- Reifentypkennung;
- c)
- Reifenkennzeichnung in elektronischem Format;
- d)
- Klasse(n) und andere Parameter der Reifenkennzeichnung; und
- e)
- Parameter des Produktdatenblatts in elektronischem Format.
- 2.
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Informationen, die in den Konformitätsteil der Produktdatenbank einzugeben sind:
- a)
- Reifentypkennung aller gleichwertigen Reifentypen, die bereits in Verkehr gebracht wurden;
- b)
- eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Reifentyps einschließlich seiner Abmessungen, Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie;
- c)
- Protokolle der Prüfung, Einstufung und Messung von in Anhang I angegebenen Reifenparametern;
- d)
- besondere Vorkehrungen, die gegebenenfalls bei Montage, Installation, Wartung oder Test des Reifentyps zu treffen sind;
- e)
- gegebenenfalls die gemessenen technischen Parameter des Reifentyps und
- f)
- die mit den gemessenen technischen Parametern durchgeführten Berechnungen.
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