Artikel 1 VO (EU) 2020/746

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 20 wird das Datum 1. Juli 2022 ersetzt durch 1. Januar 2023.
2.
Artikel 21 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Datum 1. Juli 2021 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2022;
b)
in Absatz 2 wird das Datum 1. Juli 2021 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2022;
c)
in Absatz 3 wird das Datum 1. Juli 2022 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2023.

3.
In Artikel 22 wird „zwei Jahren” ersetzt durch „30 Monaten” .
4.
Artikel 23 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2020.

b)
Absatz 5 erhält folgende Fassung:

(5) Artikel 15 Absatz 3 gilt ab dem 1. Januar 2022.

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