Artikel 1 VO (EU) 2020/746
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 20 wird das Datum 1. Juli 2022 ersetzt durch 1. Januar 2023.
- 2.
-
Artikel 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Datum 1. Juli 2021 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2022;
- b)
- in Absatz 2 wird das Datum 1. Juli 2021 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2022;
- c)
- in Absatz 3 wird das Datum 1. Juli 2022 ersetzt durch das Datum 1. Januar 2023.
- 3.
- In Artikel 22 wird „zwei Jahren” ersetzt durch „30 Monaten” .
- 4.
-
Artikel 23 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Sie gilt ab dem 31. Dezember 2020.
- b)
-
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
(5) Artikel 15 Absatz 3 gilt ab dem 1. Januar 2022.
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