ANHANG VO (EU) 2020/763

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält die Definition im Eintrag für „E 341 (iii) Tricalciumphosphat” folgende Fassung:

Definition Tricalciumphosphat besteht aus einem variablen Gemisch von Calciumphosphaten, die durch Neutralisierung von Phosphorsäure mit Calciumhydroxid oder Calciumcarbonat gewonnen werden und deren Zusammensetzung ungefähr 10CaO 3P2O5 H2O ist

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