Präambel VO (EU) 2020/764
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission(1), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die schwedische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission(2) enthält Fehler in den Nummern 1.10.1, 3.7.1 bis 3.7.5, 5.38.1, 6.8.1 und 7.1.5 der Tabelle in Teil C des Anhangs der genannten Verordnung in Bezug auf die Bezeichnungen der unter diesen Nummern aufgeführten Einzelfuttermittel.
- (2)
- Die schwedische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 sind von diesen Fehlern in Teil C des Anhangs nicht betroffen.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel (ABl. L 29 vom 30.1.2013, S. 1).
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