Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/8
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 7. Januar 2020.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. METELKO-ZGOMBIĆ
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