Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2020/8

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 7. Januar 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ

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