ANHANG VO (EU) 2020/869
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 35 zu Famoxadon wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2021;
- 2.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 39 zu Flumioxazin wird das Datum ersetzt durch 30. Juni 2021;
- 3.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 46 zu Cyazofamid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 4.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 84 zu Benalaxyl wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 5.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 85 zu Bromoxynil wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 6.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 88 zu Phenmedipham wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 7.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 97 zu S-Metolachlor wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 8.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 99 zu Etoxazol wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 9.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 109 zu Bifenazat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 10.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 110 zu Milbemectin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 11.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 141 zu Fenamiphos wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 12.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 142 zu Ethephon wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 13.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 145 zu Captan wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 14.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 146 zu Folpet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 15.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 147 zu Formetanat wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 16.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 150 zu Dimethomorph wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 17.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 152 zu Metribuzin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 18.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 153 zu Phosmet wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 19.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 154 zu Propamocarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 20.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 156 zu Pirimiphos-methyl wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 21.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 158 zu Beflubutamid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 22.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 163 zu Benthiavalicarb wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 23.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 164 zu Boscalid wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 24.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 166 zu Fluoxastrobin wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 25.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 167 zu Paecilomyces lilacinus Stamm 251 wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021;
- 26.
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 168 zu Prothioconazol wird das Datum ersetzt durch 31. Juli 2021.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.