3c320 |
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L-Lysin-Base (flüssig) |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs:
wässrige L-Lysin-Lösung mit einem Mindestgehalt an L-Lysin von 50 %
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Charakterisierung des Wirkstoffs:
L-Lysin, hergestellt durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum NRRL-B-67439 oder
Corynebacterium glutamicum NRRL B-67535
Chemische Formel: NH2-(CH2)4-CH(NH2)-COOH
CAS-Nr.: 56-87-1
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Analysemethoden
(1):
Zur Quantifizierung von Lysin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen mit einem Lysingehalt von mehr als 10 %:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS/FLD) – EN ISO 17180.
Zur Quantifizierung von Lysin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).
Zur Quantifizierung von Lysin im Wasser:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD)
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Alle Tierarten |
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1.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist der Lysingehalt anzugeben.
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2.
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L-Lysin-Base (flüssig) darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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3.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmung sowie für Haut und Augen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atem-, Haut- und Augenschutz, zu verwenden.
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4.
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Der Zusatzstoff darf auch über das Tränkwasser verabreicht werden.
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5.
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Obligatorischer Hinweis in der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Lysin, insbesondere über das Tränkwasser, sollten alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren berücksichtigt werden, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
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30.7.2030
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3c322 |
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L-Lysin-Monohydrochlorid (technisch rein) |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs:
L-Lysin-Monohydrochlorid-Pulver mit einem Mindestgehalt an L-Lysin von 78 % und einem maximalen Feuchtigkeitsgehalt von 1,5 %
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Charakterisierung des Wirkstoffs:
L-Lysin-Monohydrochlorid, hergestellt durch Fermentierung mit
Corynebacterium glutamicum NRRL-B-67439 oder
Corynebacterium glutamicum NRRL B-67535 oder
Corynebacterium glutamicum CGMCC 7.266
Chemische Formel: NH2-(CH2)4-CH(NH2)-COOH
CAS-Nr.: 657-27-2
Analysemethoden1:
Zur Identifizierung von L-Lysin-Monohydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff:
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„L-lysine monohydrochloride monograph” (Food Chemical Codex).
Zur Quantifizierung von Lysin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen mit einem Lysingehalt von mehr als 10 %:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS/FLD) – EN ISO 17180.
Zur Quantifizierung von Lysin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).
Zur Quantifizierung von Lysin im Wasser:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD) oder
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS)
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Alle Tierarten |
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1.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist der Lysingehalt anzugeben.
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2.
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L-Lysin-Monohydrochlorid (technisch rein) darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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3.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
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4.
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Der Zusatzstoff darf auch über das Tränkwasser verabreicht werden.
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5.
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Obligatorischer Hinweis in der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Lysin, insbesondere über das Tränkwasser, sollten alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren berücksichtigt werden, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
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30.7.2030
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3c325 |
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L-Lysin-Sulfat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs:
Granulat mit einem Mindestgehalt an L-Lysin von 52 % und einem Höchstgehalt an Sulfat von 24 %
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Charakterisierung des Wirkstoffs:
L-Lysin-Sulfat, hergestellt durch Fermentierung mit Corynebacterium glutamicum CGMCC 7.266
Chemische Formel: C12H28N4O4•H2SO4/[NH2-(CH2)4-CH(NH2)-COOH]2SO4
CAS-Nr.: 60343-69-3
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Analysemethoden1:
Zur Quantifizierung von Lysin im Futtermittelzusatzstoff und in Vormischungen mit einem Lysingehalt von mehr als 10 %:
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS/FLD) – EN ISO 17180.
Zur Identifikation von Sulfat im Futtermittelzusatzstoff:
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Monografie des Europäischen Arzneibuchs 20301.
Zur Quantifizierung von Lysin in Vormischungen, Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln:
- —
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und fotometrischer Detektion (IEC-VIS), Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (Anhang III, Teil F).
Zur Quantifizierung von Lysin im Wasser:
- —
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Ionenaustauschchromatografie gekoppelt mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS/FLD)
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Alle Tierarten |
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10000
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1.
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In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs ist der Gehalt an L-Lysin anzugeben.
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2.
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L-Lysin-Sulfat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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3.
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Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken durch Einatmen zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden,so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
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4.
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Der Zusatzstoff darf auch über das Tränkwasser verabreicht werden.
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5.
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Obligatorischer Hinweis in der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und der Vormischungen: „Bei der Supplementierung mit L-Lysin, insbesondere über das Tränkwasser, sollten alle essenziellen und bedingt essenziellen Aminosäuren berücksichtigt werden, um einer unausgewogenen Ernährung vorzubeugen.”
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30.7.2030
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