Artikel 12 VO (EU) 2021/101

Prüfungen

Die Prüfungen der Verwendung des Unionsbeitrags und des nationalen Beitrags, die von Personen oder Stellen — auch solchen Personen oder Stellen, die nicht im Auftrag von Organen oder Einrichtungen der Union tätig sind — durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die Feststellung der allgemeinen Zuverlässigkeit im Sinne des Artikels 127 der Haushaltsordnung.

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