Artikel 2 VO (EU) 2021/1042
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Durchführungsverordnung (EU) 2015/884 und auf die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2244 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
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