Anlage 1 VO (EU) 2021/1059
Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen
Muster für die Einreichung von Daten zur Prüfung durch die Kommission
Datum der Einreichung des Vorschlags | |
- A.
- Zusammenfassung der wichtigsten Elemente
Priorität | Fonds | Spezifisches Ziel | Geschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb der Priorität, für die die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in % | Art(en) der abgedeckten Vorhaben | Erstattung auslösender Indikator | Maßeinheit für den Erstattung auslösenden Indikator | Art der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung) | Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierung) der vereinfachten Kostenoption | ||
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Code(1) | Beschreibung | Code(2) | Beschreibung | |||||||
- B.
- Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)
Wurde die Verwaltungsbehörde bei der Festlegung der unten angegebenen vereinfachten Kosten von einem externen Unternehmen unterstützt?Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben: | ja/nein — Name des externen Unternehmens |
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- C.
- Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung
- 1.
- Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.):
- 2.
- Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung nach Artikel 88 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist:
- 3.
- Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und gegebenenfalls in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden:
- 4.
- Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind:
- 5.
- Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde oder Prüfbehörden und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten:
Fußnote(n):
- (1)
Dies bezieht sich auf den Code für den Interventionsbereich in Anhang I Tabelle 1 der Dachverordnung
- (2)
Dies bezieht sich auf den Code für einen gemeinsamen Indikator, soweit anwendbar
- (3)
Geplantes Anfangsdatum für die Auswahl der Vorhaben und geplantes Enddatum für ihren Abschluss (vgl. Artikel 63 Absatz 5 der Dachverordnung).
- (4)
Für Vorhaben, die mehrere vereinfachte Kostenoptionen mit verschiedenen Kostenkategorien, verschiedenen Projekten oder aufeinanderfolgenden Phasen eines Vorhabens umfassen, müssen die Felder 1.3 bis 1.11 für jeden Erstattung auslösenden Indikator ausgefüllt werden.
- (5)
Soweit anwendbar, Angabe der Häufigkeit und des Zeitpunkts der Anpassung und ein eindeutiger Hinweis auf einen bestimmten Indikator (einschließlich eines Links zu der Internetseite, auf der der Indikator veröffentlicht ist, soweit anwendbar)
- (6)
Gibt es mögliche negative Auswirkungen auf die Qualität des unterstützen Vorhabens und, wenn ja, welche Maßnahmen (z. B. Qualitätssicherung) werden ergriffen, um das Risiko zu mindern?
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