Anlage 1 VO (EU) 2021/1059

Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen

Muster für die Einreichung von Daten zur Prüfung durch die Kommission

Datum der Einreichung des Vorschlags
Diese Anlage ist nicht erforderlich, wenn die mittels delegiertem Rechtsakt nach Artikel 94 Absatz 4 der Dachverordnung festgelegten vereinfachten Kostenoptionen auf Unionsebene verwendet werden.

A.
Zusammenfassung der wichtigsten Elemente

PrioritätFondsSpezifisches ZielGeschätzter Anteil der Gesamtmittelzuweisung innerhalb der Priorität, für die die vereinfachte Kostenoption angewandt wird, in %Art(en) der abgedeckten VorhabenErstattung auslösender IndikatorMaßeinheit für den Erstattung auslösenden IndikatorArt der vereinfachten Kostenoption (standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung)Betrag (in EUR) oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierung) der vereinfachten Kostenoption
Code(1)BeschreibungCode(2)Beschreibung

B.
Einzelheiten aufgeschlüsselt nach Art des Vorhabens (für jede Art von Vorhaben auszufüllen)

Wurde die Verwaltungsbehörde bei der Festlegung der unten angegebenen vereinfachten Kosten von einem externen Unternehmen unterstützt?
Falls ja, bitte das externe Unternehmen angeben:ja/nein — Name des externen Unternehmens
1.1
Beschreibung der Art des Vorhabens einschließlich des Durchführungszeitplans(3)
1.2
spezifische(s) Ziel(e)
1.3
Erstattung auslösender Indikator(4)
1.4
Maßeinheit für den Erstattung auslösenden Indikator
1.5
Standardisierte Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung
1.6
Betrag pro Maßeinheit oder Prozentsatz (bei Pauschalfinanzierung) der vereinfachten Kostenoption
1.7
Von Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen oder Pauschalfinanzierung abgedeckte Kostenkategorien
1.8
Decken diese Kostenkategorien alle förderfähigen Ausgaben für das Vorhaben ab? (j/n)
1.9
Anpassungsmethode(n)(5)
1.10
Überprüfung des Erreichens der bereitgestellten Maßeinheiten

Beschreiben Sie, anhand welcher Unterlage(n)/Methoden das Erreichen der bereitgestellten Maßeinheiten überprüft wird.

Beschreiben Sie, was und durch wen während der Verwaltungsüberprüfungen kontrolliert wird.

Beschreiben Sie, welche Vorkehrungen zur Erhebung und Speicherung/Aufbewahrung von entsprechenden Daten/Dokumenten vorgesehen werden.

1.11
Mögliche Fehlanreize, Maßnahmen zur Abschwächung(6) und geschätzter Risikograd (hoch/mittel/niedrig).
1.12
Voraussichtlich von der Kommission auf dieser Grundlage zu erstattender (nationaler und EU-)Gesamtbetrag

C.
Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, Pauschalbeträge oder Pauschalfinanzierung

1.
Datenquelle, anhand derer die standardisierten Kosten je Einheit, die Pauschalbeträge und die Pauschalfinanzierungen berechnet werden (wer erstellte, erhob und erfasste die Daten, wo werden die Daten gespeichert, Stichtage, Validierung usw.):

2.
Bitte geben Sie an, warum die vorgeschlagene Methode und Berechnung nach Artikel 88 Absatz 2 der Dachverordnung für die Art von Vorhaben geeignet ist:

3.
Bitte geben Sie an, wie die Berechnungen erfolgt sind, insbesondere einschließlich eventueller Annahmen in Bezug auf Qualität oder Quantität. Falls zutreffend, sollten statistische Belege und Richtwerte herangezogen und gegebenenfalls in einem für die Kommission nutzbaren Format zur Verfügung gestellt werden:

4.
Bitte erläutern Sie, wie Sie sichergestellt haben, dass nur die förderfähigen Ausgaben in die Berechnung der standardisierten Kosten je Einheit, der Pauschalbeträge und der Pauschalfinanzierungen eingeflossen sind:

5.
Bewertung der Berechnungsmethode sowie der Beträge durch die Prüfbehörde oder Prüfbehörden und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Überprüfung, Qualität, Erhebung und Speicherung der Daten:

Fußnote(n):

(1)

Dies bezieht sich auf den Code für den Interventionsbereich in Anhang I Tabelle 1 der Dachverordnung

(2)

Dies bezieht sich auf den Code für einen gemeinsamen Indikator, soweit anwendbar

(3)

Geplantes Anfangsdatum für die Auswahl der Vorhaben und geplantes Enddatum für ihren Abschluss (vgl. Artikel 63 Absatz 5 der Dachverordnung).

(4)

Für Vorhaben, die mehrere vereinfachte Kostenoptionen mit verschiedenen Kostenkategorien, verschiedenen Projekten oder aufeinanderfolgenden Phasen eines Vorhabens umfassen, müssen die Felder 1.3 bis 1.11 für jeden Erstattung auslösenden Indikator ausgefüllt werden.

(5)

Soweit anwendbar, Angabe der Häufigkeit und des Zeitpunkts der Anpassung und ein eindeutiger Hinweis auf einen bestimmten Indikator (einschließlich eines Links zu der Internetseite, auf der der Indikator veröffentlicht ist, soweit anwendbar)

(6)

Gibt es mögliche negative Auswirkungen auf die Qualität des unterstützen Vorhabens und, wenn ja, welche Maßnahmen (z. B. Qualitätssicherung) werden ergriffen, um das Risiko zu mindern?

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