Artikel 7 VO (EU) 2021/1077

Förderfähige Stellen

Abweichend von Artikel 197 der Haushaltsordnung sind die förderfähigen Stellen die Zollbehörden, sofern sie die für die Bedarfsermittlungen gemäß Artikel 11 Absatz 4 dieser Verordnung erforderlichen Informationen bereitstellen.

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