Artikel 2 VO (EU) 2021/1110

Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 27. Juli 2021 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt wurden.

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