Artikel 1 VO (EU) 2021/1116
Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) (im Folgenden „Protokoll” ) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
- a)
-
Thunfischwadenfänger:
Spanien: 15 Schiffe, Frankreich: 12 Schiffe; - b)
-
Angel-Thunfischfänger:
Spanien: 5 Schiffe, Frankreich: 1 Schiff; - c)
-
Trawler:
Spanien: 4 Schiffe.
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