Artikel 1 VO (EU) 2021/1116

Die in dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) (im Folgenden „Protokoll” ) festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

a)
Thunfischwadenfänger:

Spanien: 15 Schiffe,
Frankreich: 12 Schiffe;

b)
Angel-Thunfischfänger:

Spanien: 5 Schiffe,
Frankreich: 1 Schiff;

c)
Trawler:

Spanien: 4 Schiffe.

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