Artikel 8 VO (EU) 2021/1134

Änderung der Verordnung (EU) 2019/817

Die Verordnung (EU) 2019/817 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 Nummer 20 erhält folgende Fassung:

20.
„benannte Behörden” die benannten Behörden der Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 26 der Verordnung (EU) 2017/2226, des Artikels 4 Nummer 3a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 21 der Verordnung (EU) 2018/1240;.

2.
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Daten nach Artikel 9 Nummern 5 und 6 und Artikel 22a Absatz 1 Buchstaben k und j der Verordnung (EG) Nr. 767/2008; für das Gesichtsbild gilt dies, sofern es im VIS mit der Angabe gespeichert wurde, dass es bei Einreichung des Antrags direkt vor Ort aufgenommen wurde;.

3.
Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Daten nach Artikel 9 Nummer 4 Buchstaben a bis ca, Artikel 9 Nummern 5 und 6 und Artikel 22a Absatz 1 Buchstaben d bis g, j und k der Verordnung (EG) Nr. 767/2008,.

4.
Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
die Visumbehörden und die für die Entscheidung über einen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel zuständigen Behörden nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 bei der Erstellung oder Aktualisierung eines Antragsdatensatzes im VIS gemäß der genannten Verordnung;
ba)
die benannten VIS-Behörden nach den Artikeln 9d und 22b der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 bei der manuellen Verifizierung von Treffern, die durch automatisierte Abfragen aus dem VIS im ECRIS-TCN gemäß der genannten Verordnung ausgelöst wurden;.

5.
Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Nachname (Familienname), Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsangehörigkeit(en) gemäß Artikel 9 Nummer 4 Buchstaben a und aa und Artikel 22a Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 767/2008;.

6.
Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
die Visumbehörden und die für die Entscheidung über einen Antrag auf ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder einen Aufenthaltstitel zuständigen Behörden nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 bei Übereinstimmungen, die bei der Erstellung oder Aktualisierung eines Antragsdatensatzes im VIS gemäß der genannten Verordnung erzielt wurden, mit Ausnahme der Fälle nach Buchstabe ba des vorliegenden Absatzes;
ba)
die benannten VIS-Behörden nach den Artikeln 9d und 22b der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 nur bei gelben Verknüpfungen zwischen Daten im VIS und im ECRIS-TCN, die bei der Erstellung oder Aktualisierung eines Antragsdatensatzes im VIS gemäß der genannten Verordnung erstellt wurden;.

7.
Artikel 39 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) eu-LISA sorgt an ihren technischen Standorten für die Einrichtung, die Implementierung und das Hosting des CRRS, das nach EU-Informationssystemen logisch getrennt die Daten und Statistiken nach Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 45a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240, Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1860 enthält. Der Zugang zum CRRS wird den in Artikel 63 der Verordnung (EU) 2017/2226, Artikel 45a der Verordnung (EG) Nr. 767/2008, Artikel 84 der Verordnung (EU) 2018/1240 und Artikel 60 der Verordnung (EU) 2018/1861 genannten Behörden in Form eines kontrollierten, gesicherten Zugangs und spezifischer Nutzerprofile ausschließlich für die Zwecke der Erstellung von Berichten und Statistiken gewährt.

8.
In Artikel 72 wird folgender Absatz eingefügt:

(1a) Unbeschadet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels nimmt das ESP für die Zwecke der automatisierten Verarbeitung gemäß den Artikeln 9a und 22b der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 den Betrieb nur für diese Zwecke ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des VIS gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) auf.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) 2021/1134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1860, (EU) 2018/1861, (EU) 2019/817 und (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2004/512/EG und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates zum Zwecke der Reform des Visa-Informationssystems (ABl. L 248 vom 13.7.2021, S. 11).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.