ANHANG VIII VO (EU) 2021/1148
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 3
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a
Output-Indikatoren
- 1.
-
Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände für Grenzübergangsstellen:
- 1.1.
- davon automatisierte Grenzkontrollsysteme/Self-Service-Systeme/e-Gates.
- 2.
- Zahl der gewarteten/reparierten Infrastrukturobjekte.
- 3.
- Zahl der unterstützten Brennpunkte.
- 4.
- Zahl der gebauten/modernisierten Einrichtungen für Grenzübergangsstellen.
- 5.
-
Zahl der erworbenen Luftfahrzeuge:
- 5.1.
- davon unbemannte Luftfahrzeuge.
- 6.
- Zahl der erworbenen Seetransportmittel.
- 7.
- Zahl der erworbenen Landtransportmittel.
- 8.
-
Zahl der unterstützten Teilnehmer:
- 8.1.
- davon Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen.
- 9.
- Zahl der in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen.
- 10.
- Zahl der entwickelten/gepflegten/aktualisierten IT-Funktionen.
- 11.
-
Zahl der entwickelten/gewarteten/aktualisierten IT-Großsysteme:
- 11.1.
- davon Zahl der entwickelten IT-Großsysteme.
- 12.
- Zahl der Kooperationsprojekte mit Drittstaaten.
- 13.
- Zahl der Personen, die an Grenzübergangsstellen internationalen Schutz beantragt haben.
Ergebnisindikatoren
- 14.
- Zahl der im Pool für technische Ausrüstung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache registrierten Ausrüstungsgegenstände.
- 15.
- Zahl der der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände.
- 16.
- Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit dem nationalen EUROSUR-Koordinierungszentrum.
- 17.
- Zahl der Grenzübertritte durch automatisierte Grenzkontrollsysteme und e-Gates.
- 18.
- Zahl der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen und Schwachstellenbeurteilungen abgegebenen Empfehlungen im Bereich Grenzverwaltung, die umgesetzt wurden.
- 19.
- Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden.
- 20.
- Zahl der Personen, denen die Einreise von Grenzbehörden verweigert wurde.
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b
Output-Indikatoren
- 1.
- Zahl der Projekte für die weitere Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen.
- 2.
-
Zahl der unterstützten Teilnehmer:
- 2.1.
- davon Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen.
- 3.
-
Zahl der in Konsulate in Drittstaaten entsandten Mitarbeiter:
- 3.1.
- davon für die Bearbeitung von Visumanträgen eingesetzte Mitarbeiter.
- 4.
- Zahl der entwickelten/gepflegten/aktualisierten IT-Funktionen.
- 5.
-
Zahl der entwickelten/gewarteten/aktualisierten IT-Großsysteme:
- 5.1.
- davon Zahl der entwickelten IT-Großsysteme.
- 6.
- Zahl der gewarteten/reparierten Infrastrukturobjekte.
- 7.
- Zahl der vermieteten/abgeschriebenen Grundstücke.
Ergebnisindikatoren
- 8.
-
Zahl der neuen/aufgerüsteten Konsulate außerhalb des Schengen-Raums:
- 8.1.
- davon Zahl der Konsulate, die zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit für Visumantragsteller aufgerüstet wurden.
- 9.
- Zahl der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen abgegebenen Empfehlungen im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik, die umgesetzt wurden.
- 10.
- Zahl der auf digitalem Wege gestellten Visumanträge.
- 11.
- Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Visumanträgen.
- 12.
- Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden.
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