ANHANG VIII VO (EU) 2021/1148

OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 3

Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

Output-Indikatoren

1.
Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände für Grenzübergangsstellen:

1.1.
davon automatisierte Grenzkontrollsysteme/Self-Service-Systeme/e-Gates.

2.
Zahl der gewarteten/reparierten Infrastrukturobjekte.
3.
Zahl der unterstützten Brennpunkte.
4.
Zahl der gebauten/modernisierten Einrichtungen für Grenzübergangsstellen.
5.
Zahl der erworbenen Luftfahrzeuge:

5.1.
davon unbemannte Luftfahrzeuge.

6.
Zahl der erworbenen Seetransportmittel.
7.
Zahl der erworbenen Landtransportmittel.
8.
Zahl der unterstützten Teilnehmer:

8.1.
davon Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen.

9.
Zahl der in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen.
10.
Zahl der entwickelten/gepflegten/aktualisierten IT-Funktionen.
11.
Zahl der entwickelten/gewarteten/aktualisierten IT-Großsysteme:

11.1.
davon Zahl der entwickelten IT-Großsysteme.

12.
Zahl der Kooperationsprojekte mit Drittstaaten.
13.
Zahl der Personen, die an Grenzübergangsstellen internationalen Schutz beantragt haben.

Ergebnisindikatoren

14.
Zahl der im Pool für technische Ausrüstung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache registrierten Ausrüstungsgegenstände.
15.
Zahl der der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände.
16.
Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit dem nationalen EUROSUR-Koordinierungszentrum.
17.
Zahl der Grenzübertritte durch automatisierte Grenzkontrollsysteme und e-Gates.
18.
Zahl der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen und Schwachstellenbeurteilungen abgegebenen Empfehlungen im Bereich Grenzverwaltung, die umgesetzt wurden.
19.
Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden.
20.
Zahl der Personen, denen die Einreise von Grenzbehörden verweigert wurde.

Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b

Output-Indikatoren

1.
Zahl der Projekte für die weitere Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen.
2.
Zahl der unterstützten Teilnehmer:

2.1.
davon Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen.

3.
Zahl der in Konsulate in Drittstaaten entsandten Mitarbeiter:

3.1.
davon für die Bearbeitung von Visumanträgen eingesetzte Mitarbeiter.

4.
Zahl der entwickelten/gepflegten/aktualisierten IT-Funktionen.
5.
Zahl der entwickelten/gewarteten/aktualisierten IT-Großsysteme:

5.1.
davon Zahl der entwickelten IT-Großsysteme.

6.
Zahl der gewarteten/reparierten Infrastrukturobjekte.
7.
Zahl der vermieteten/abgeschriebenen Grundstücke.

Ergebnisindikatoren

8.
Zahl der neuen/aufgerüsteten Konsulate außerhalb des Schengen-Raums:

8.1.
davon Zahl der Konsulate, die zur Verbesserung der Kundenfreundlichkeit für Visumantragsteller aufgerüstet wurden.

9.
Zahl der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen abgegebenen Empfehlungen im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik, die umgesetzt wurden.
10.
Zahl der auf digitalem Wege gestellten Visumanträge.
11.
Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Visumanträgen.
12.
Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden.

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